Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für fotografische Dienstleistungen und Fotoreportagen

Jasmin Photographie

Jasmin Schock; Eichenstraße 17; 91735 Muhr am See

E-Mail: mail@jasmin-photographie.de, Telefon: 016090239160, 

Web: www.jasmin-photographie.de

 

1. Geltungsbereich 

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Jasmin Schock oder einem berechtigten Vertretererteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträge. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen, sofern diese nur durch schriftliche Vereinbarung als verbindlich anerkannt werden.

1.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, Dia-Positive, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

1.3 Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher ist jeder Auftraggeber, der als natürliche Person den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeiten abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Peron oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder sonst selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss und Vertragspartner

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.2 Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.4 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

2.5 Mehrere Auftraggeber für denselben Auftrag haften als Gesamtschuldner. Erklärungen eines Auftraggebers wirken auch für und gegen die anderen Auftraggeber. Gegenüber einem Auftraggeber abgegebene Erklärungen gelten auch für und gegen die weiteren Auftraggeber

 

3. Pflichten des Auftraggebers 

3.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Produkten, Requisiten, Vorlagen, Mustern, etc. die erforderlichen Rechte besitzt sowie bei Personenbildnissen die Zustimmung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung eingeholt hat. Für Ansprüche Dritter aus der Verletzung vorgenannter Pflicht haftet der Auftraggeber allein.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die auf der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der Fotos geltend gemacht werden.

3.6 Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer und ggfs. einem Assistenten oder Praktikanten unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

3.7 Der Kunde respektiert, dass Fotosstets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen, sofern keine im Vorfeld eindeutigen und ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos durch den Auftraggeber erfolgt sind und vom Auftragnehmer auch zugestimmt wurden. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Dies gilt für die Hochzeitsreportage als auch für weitere im Angebot enthaltene Leistungen wie Vorgespräch oder Kennenlernshooting. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf oder, sofern gebucht, als Team mit einem Zweitfotografen tätig. Der Auftragnehmer hat das Recht, auch bei Buchungen als Einzelfotograf einen Praktikanten oder Assistenten mitzubringen. Dies muss jedoch vor dem Fototermin mit dem Brautpaar abgesprochen werden.

Abweichend von Ziffer 4.1 kann sich der Auftragnehmer in begründeten Fällen eines gleichermaßen qualifizierten Ersatzfotografen zur Vertragserfüllung bedienen. Ein solcher Fall liegt insbesondere bei plötzlicher Krankheit, Unfall, Ausfall oder Zerstörung der Technik und ähnlichen Situationen vor. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Nennung des Ersatzfotografen unverzüglich auf diesen Umstand hinweisen. Der Auftraggeber kann den Ersatzfotografen nur aus wichtigem Grund ablehnen.

4.2 Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben, sofern der Auftragnehmer hierfür Kapazitäten hat.

4.3 Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg).Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben bei der Fotografin.Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

4.5 Gemäß der Gewährleistungspflicht für Dienstleister bewahrt der Auftragnehmer die Fotos für 2 Jahre an einem sicheren Ort (verschlüsselte Festplatte) auf. Danach kann der Auftragnehmer die Bilder jederzeit löschen. Gem. des Urhebergesetzes können RAW-Dateien weiterhin aufbewahrt werden und vom Auftragnehmer entsprechend der vereinbarten Nutzungsrechte weiterhin genutzt werden..

 

5. Vergütung und Auslagen

5.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.  Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt (Gesamtpreise).

5.2 Auf Ziffer 8.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.3 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.

5.4 Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30% der im Angebot festgelegten Gesamtvergütung berechnet, die innerhalb von 14 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem auf der Rechnung stehenden Konto.

5.5 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.6 Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig.

5.7 An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt von 94327 Bogen aus. Die Reisekosten sind, sofern nicht anders vereinbart, im Paketpreis (Auftragswert) bereits inkludiert. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung (ab einer einfachen Entfernung von 150km werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

 

6. Rücktritt durch den Kunden (Auftraggeber)

6.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer nachstehende Aufwandsentschädigungen zu und werden in Rechnung gestellt:

  • Rücktritt bis zu 9 Monate vor Termin: 30 % der Vergütung (entspricht der Anzahlung)
  • Rücktritt bis zu 3 Monate vor Termin: 50 % der Vergütung
  • Rücktritt bis zu 1 Monat vor Termin: 75 % der Vergütung
  • Rücktritt ab 1 Woche vor Termin: 90 % der Vergütung

6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Eine Änderung der Beweislast zuungunsten des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte 

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

7.3 Der Kunde erwirbt an den Fotos ein einfaches Nutzungsrecht (das heißt zur privaten Nutzung). Die Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Fotografin. Bei Verweetung (öffentlicher Nutzung) der Fotos wird der eindeutige Hinweis auf das Urheberrecht von Jasmin Photographie verlangt.

7.4 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch Jasmin Photographie verwenden.

7.5 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat hat vorbehaltlich einer anderslautenden vertraglichen Regelung keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.

 

8. Einwilligung zur Eigenwerbung, Preisnachlässe

8.1 Der Auftraggeber willigt mit Vertragsschluss ein, dass die vom Auftraggeber angefertigten Fotos (Bildnisse) im Rahmen der Hochzeitsreportage (inkl. Kennenlernshooting und standesamtliche Begleitung) in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen und/oder seiner Mithilfen (Zweiter Fotograf) räumlich unbeschränkt zum Zweck der Eigenwerbung in folgenden Medien verwendet und veröffentlicht werden können:

  • Öffentliche Zugänglichmachung im Internetangebot (Portfolio, Webseite, Blog) der Auftragnehmerin (z.B. www.jasmin-photographie.de) sowie auf den Social-Media-Kanälender Auftragnehmerin (z.B. Facebook, Google My Business, Pinterest, Instagram, Vimeo)
  • Weitergabe von Fotos, auf denen keine Personen, aber die Werke von anderen Hochzeitsdienstleistern zu sehen sind (z.B. Dekoration, Blumen) an die entsprechenden Dienstleister
  • Öffentliche Zugänglichmachung in Online-Hochzeitsportalen (z.B. www.mywed.com) und Hochzeitsblogs (z.B. www.hochzeitsgezwitscher.de)
  • Abbildung in Vorträgen, Präsentationen, Dokumentationen und Berichten von Jasmin Photographie
  • Abbildung und Vervielfältigung in Informations- und Werbematerialien von Jasmin Photographie (z.B. Welcome Guide, Flyer, Broschüre, Musteralben)

Diese Einwilligung gilt bis einschließlich 5 Jahre nach dem Hochzeitsdatum.

Eine abweichende Einwilligung wird separat in einem Vertrag geregelt und durch eine persönliche Unterschrift von beiden Parteien bestätigt.

8.2 Bei dem Angebot von Jasmin Photographie handelt es sich bei entsprechendem Hinweis und Vereinbarung um einen rabattierten Preis, der das Recht zur Veröffentlichung der Bilder beinhaltet. Sollte der Kunde ausdrücklich den Wunsch äußern, dass keines der Bilder auf der Internetseite www.jasmin-photographie.de und bei Social Media Kanälen (wie Facebook, Pinterest, Instagram), wie in 8.1 erläutert, veröffentlicht werden darf, verfällt der im Angebot inkludierte Rabatt und Jasmin Photographie behält sich das Recht, den Reportagepreis um die Höhe des vereinbarten Nachlasses anzuheben.

 

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei darunter solche zu verstehen sind, die für die Erfüllung des Vertrages vorausgesetzt werden und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

9.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

10. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die datenschutzrechtlichen Hinweise werden durch eine gesonderte Erklärung vor Vertragsabschluss erteilt, siehe „Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses“.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

11.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2019.